§1 Gültigkeit der Bestimmungen
Peter Gomolla, Johannes-Gutenberg-Str. 29, D-21337 Lüneburg, führt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach schriftlicher Anerkennung durch Peter Gomolla gültig.
§2 Vertragsabschluß
Angebote (auch die Notierungen der Standardpreisliste) sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Brief oder Fax zu den Bedingungen dieser AGB von Peter Gomolla angenommen.
Mündliche Nebenabreden oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung per Brief oder Fax.
§3 Terminabsprachen
Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen.
§4 Verbindlichkeit einer Bestellung
Für einen online per Bestellformular oder Anfrage per E-Mail vom Auftraggeber erteilten Dienstleistungsauftrag an Peter Gomolla wird dem Auftraggeber per E-Mail eine Bestätigung zugesandt. Diese Bestätigung hat der Auftraggeber auszudrucken, den Inhalt auf Richtigkeit zu überprüfen und dann handschriftlich unterschrieben und ggf. mit Firmenstempel versehen an unsere Anschrift auf dem Postweg zuzusenden.
Mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für unsere Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten.
§5 Auftragsablauf und Garantievereinbarung
Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt Peter Gomolla die Arbeit an dem erteilten Dienstleistungsauftrag auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist (ohne genaue Termin-Vereinbarung: innerhalb von maximal 10 Arbeitstagen) einen entsprechenden Musterentwurf.
Webseiten werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme (auf Wunsch in einem passwortgeschützten Bereich) zur Verfügung gestellt.
Der Auftraggeber hat das Recht, nach Einsichtnahme des ersten Entwurfs, einmalig Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein kostenloses Zweitmuster fordern. Diese Rechte garantieren wir. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine entsprechende Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis der aktuellen Preisliste.
§6 Pflichten und Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafik-Design zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen.
Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.
Der Auftraggeber stellt Peter Gomolla von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Peter Gomolla stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
§7 Vergütung
Die Vergütung für die erbrachten Designleistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen, Programmierung etc.) sowie Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage der online veröffentlichten Standardpreisliste (neueste Fassung) bzw. - soweit erfolgt - auf Grundlage eines schriftlichen Angebots von Peter Gomolla.
§8 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme
Die Vergütung ist nach Abnahme der erbrachten Dienstleistung bei der Erstellung von Webseiten fällig. Peter Gomolla stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, diese ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel ist von maximal einer Arbeitswoche, d.h. 5 Arbeitstagen, auszugehen) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
Sofern eine Abnahme - nach Mahnung durch Peter Gomolla - auch nach maximal 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.
Eine Nichtabnahme unseres Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. Peter Gomolla behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.
Bei Zahlungsverzug kann Peter Gomolla Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
§9. Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der jeweils gültigen Preisliste, abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge fällig.
§10 Gewährleistung, Mängel
Peter Gomolla verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
Peter Gomolla verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl.
Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Peter Gomolla geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
§11 Haftungsbeschränkungen
Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet Peter Gomolla bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§12 Schlussbestimmungen
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Peter Gomolla die für den Auftraggeber erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als "Referenz" in seinen öffentlichen Galerien auf der Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner Arbeiten verwenden darf. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL, in die von Peter Gomolla ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste aufgenommen werden darf. Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben Projekte, die Peter Gomolla im Rahmen für Agenturen ausführen, die wiederum als Wiederverkäufer auftreten und Peter Gomolla um Anonymität bzw. Kundenschutz bitten.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von Peter Gomolla (D-21337 Lüneburg).
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.
Lüneburg, 01.10.2006